Beim Lernen für die Prüfung gerade in der Erläuterung der Vordruckverordnung nochmal gefunden:
„Beginnt der auf Überweisung tätige Arzt seine Behandlung erst im Folgequartal, kann der ausgestellt Überweisungsschein verwendet werden, sofern der Behandelte eine gültige Gesundheitskarte hat.“
Heißt: die Überweisung aus dem ersten Quartal gilt auch noch im zweiten und so weiter…