Wie bereitwillig die #Gesellschaft ihre #Grundrechte abgibt, wenn man dafür seinen Frust an so ein paar Weltverbesserern auslassen kann. #Legislative, #Exekutive und #Publikative verraten ihr Volk. Die #Judikative ist zu langsam. Das Volk diskutiert dabei die #LetzteGeneration rauf und runter. Die #Gewaltenteilung ist by the way die Grundlage unserer #Demokratie. #Präventivhaft ist gegen unser demokratisches Rechtsverständnis.
Da bastelt ein Bundesland ein Gesetz, dass im krassen Notfall abwägt, dass Leib und Leben unbeteiligter schützenswerter sind, als #Grundrechte eines #Terroristen, entschärft die Einschränkungen, verkauft es als Antiterror-Gesetz und hebelt jetzt aktiv das #Grundgesetz aus, damit man politische Gegner einsperren kann und wird so zum #Polizeistaat. Der #Bundespräsident findet es geil und spielt mit.
Im gleichen Atemzug treibt die #Legislative und #Publikative das Argument der grundrechtlichen Freiheit voran, um #Schutzmaßnahmen los zu werden, die dringend nötig sind, damit die #Schwächsten in der Gesellschaft in einer gesundheitlichen #Bedrohungslage nicht in Leib und Leben gefährdet sind.
Das gleiche Argument wird aufgefahren, damit die egoistische #Aktionslosigkeit gegen die aktiv drohende #Klimakatastrophe legitim scheint. Selbiges, wogegen sich die #LetzteGeneration einsetzt und ihnen deswegen die grundgesetzlichen Rechte entzogen werden. Der Kreis schließt sich.
@scheureka
Jein! Präventivhaft ist zulässig, nur nicht gegen #Straftaten deren #Strafbarkeit stark anzuzweifeln ist.
#Präventivhaft kann unter sehr starken Richtlinien gegen Wiederholungstäter zum Schutz der Allgemeinheit ausgesprochen werden.
Im Gegensatz zur durch die Schuld des Täters begrenzten #Freiheitsstrafe knüpft die #Sicherungsverwahrung einzig an die Gefährlichkeit des Straftäters an.
#Verfassungswidrig ist es gegen #Protestanten, denn es unterminiert die #wehrhafteDemokratie!
@silkester @scheureka Verfassungswidrig ist es IMHO gegen jeden der keine körperliche Gewalt anwenden will. Verhältnismäßigkeit und so weiter.
@daarin @scheureka
Körperliche Gewalt hat damit weniger zu tun.
Auch der lebenslange Führerscheinentzug ist eine Präventivstrafe. Den kann man sich auch mit kleineren Verkehrssünden einfangen, wenn man diese notorisch wiederholt und entsprechen Punkte sammelt.
Soweit ich mich recht entsinne, können auch Menschen, nach wiederholter Haftstrafen wegen Uneinsichtigkeit für Einbruchdiebstahl in Sicherheitsverwahrung kommen.
@silkester @scheureka D3r Entzug des Führerscheins ist der Widerruf eines Privilegs und nicht eines Rechtes, also nicht zu vergleichen.
Und Sicherheitsverwahrung ist keine Maßnahme die man ohne vorherige Haftstrafe aussprechen kann, also auch nicht zu vergleichen.
@daarin @scheureka
Immer langsam mit die Ferde!
Ich argumentiere hier nicht für Präventivhaftstrafen für Nichtstraftäter / Straftäter, deren Taten starke Zweifel an der Strafbarkeit aufwerfen.
Mein Anliegen ist, dass man nicht mit falschen Argumenten, wie zB es gäbe keine Präventivstrafe (ob Privilegienentzug oder Schutzhaft) in DE am eigentlichen Thema, die fehlende Strafbarkeit zwecks Erhalt der wehrhaften Demokratie, vorbei diskutiert.
@silkester ebendies! Mit dem gleichen Argument könnte man jetzt Falschparker beim zweiten Vergehen in der Münchener Innenstadt präventiv in Haft nehmen, da sie ja durch ihre Verkehrsblockaden die Allgemeinheit gefährden.
@silkester Dann vielleicht noch den Drogendealer im Park, oder den Schläger, oder den linken Demonstranten oder den, der im 'racial profiling' definitiv einer Tätergruppe zuzuordnen ist, oder, oder... wo ist denn die Grenze?