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#Tatbestand

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@noma @stefanmuelller wie gesagt: "Unnötiges Langsamfahren" als Bußgeld-#Tatbestand kann ja nur bestehen wenn eine #Mindestgeschwindigkeit impliziert wird...

  • Dass es genug Gründe gibt warum Mensch nicht 130km/h (also Richtgeschwindigkeit) fährt obwohl gemäß Beschilderung zulässig oder gar unter 60km/h auf einer Kraftfahrstraße bestreite ich nicht.

Das mit ner Simson kann ich allerdings als Augenzeuge bestätigen: Ne Streife zieht einen damit gnadelos raus, weil's Falschfahren ist...

  • Und ja, mensch wird schon in nem Oldtimer der nur 90 schafft von LKWs auf der Autobahn abgedrängelt - ob Überholverbot oder nicht - Hab' ich so selbst erlebt!
MastodonDEMS noma (@noma@mastodon.de)@kkarhan@infosec.space @stefanmuelller@climatejustice.social Es tut mir leid Dir widersprechen zu müssen: »FAQ: Mindestgeschwindigkeit Gibt es Vorgaben zur Mindestgeschwindigkeit? Allgemeine Vorschriften sieht der Gesetzgeber dazu nicht vor, allerdings kann das Verkehrszeichen 275 auf bestimmten Streckenabschnitten eine Mindestgeschwindigkeit vorschreiben. Ist auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben? Nein, allerdings ist die Nutzung der Autobahn grundsätzlich nur Fahrzeugen gestattet, die mindestens 60 km/h fahren können. Allerdings ist es zulässig, dort mit einem geringeren Tempo unterwegs zu sein. Kann ein Bußgeld für zu langsames Fahren drohen? Sind Sie ohne konkreten Grund zu langsam unterwegs, sodass Sie eine Behinderung für die restlichen Verkehrsteilnehmer darstellen, kann dies ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro nach sich ziehen.« Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/mindestgeschwindigkeit/ Wobei die Autorys dort "mindestens" verwechseln. Hier der Gesetzestext im Wortlaut: https://dejure.org/gesetze/StVO/18.html dort: »[...] dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; [...]« Mehr als sind mehr als. Wobei die Behauptung dies sei speziell gegen Nutzys von Rollern aus DDR - Fertigung gerichtet schon ziemlich weit hergeholt ist. Und jetzt stell Dir mal vor, Du fährst mit Deiner Simson Tempo 30 auf der Autobahn eine kilometerlange Steigung rauf und es ist LKW-Überholverbot. Hinter Dir ein LKW-Stau über 20 Kilometer. Jedes einzelne der Fahrys hat Disponentys im Nacken, muss Lieferzeiten, Lenk- und Ruhezeiten einhalten, auf der anderen Seite deshalb die Polizei. Mein Feeling wäre da wenig gut. Vielleicht (bestimmt, ich weiß es ja) bin ich zu sensibel. :smilie_flower_girl_laughing:​