@noma @stefanmuelller wie gesagt: "Unnötiges Langsamfahren" als Bußgeld-#Tatbestand kann ja nur bestehen wenn eine #Mindestgeschwindigkeit impliziert wird...
- Dass es genug Gründe gibt warum Mensch nicht 130km/h (also Richtgeschwindigkeit) fährt obwohl gemäß Beschilderung zulässig oder gar unter 60km/h auf einer Kraftfahrstraße bestreite ich nicht.
Das mit ner Simson kann ich allerdings als Augenzeuge bestätigen: Ne Streife zieht einen damit gnadelos raus, weil's Falschfahren ist...
- Und ja, mensch wird schon in nem Oldtimer der nur 90 schafft von LKWs auf der Autobahn abgedrängelt - ob Überholverbot oder nicht - Hab' ich so selbst erlebt!