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elephantoot


Mal eine Frage an die hier, vielleicht hatte ja jemand dasselbe Problem: Hat jemand eine Lösung für
bzw. , wenn die Kinder privat versichert sind und man selbst gesetzlich?
Ist ja für "alle gesetzlich versichert" leicht zu finden. Da die Kinder bei uns aber privat versichert sind (Frau ist Lehrerin, da ist alles andere leider finanziell Quatsch, auch wenn das System blöd ist), mache ich die Betreuung bisher im Urlaub.

Brennt halt die Urlaubstage weg. 🤷‍♂️
Es gab da "pandemiebedingt" letztes Jahr im NRW die Möglichkeit, etwas Geld von Land zu beantragen, aber das ist m. W. ausgelaufen.

@elephantoot Das würde mich auch interessieren. Ich hab' ebenfalls 'ne Lehrerin am Hals, bleibe selbst aus Prinzip aber freiwillig versichert. 😂

@jens Haha, und ich dachte schon, ich sei als Einziger so blöd/verbohrt/prinzipientreu/… 😂

@elephantoot
Was sieht denn das Landesrecht für Lehrer als Kind-krank-Tage vor?

@felge Bei ihr klappt das, wie da die genauen Regelungen aussehen weiß ich gar nicht. 🙈 Tatsächlich "bin ich aber das Problem". Sie soll das ja nicht alleine ausbaden müssen. Und die Schüler*innen sollen ja auch was lernen. 😉
Ich suche nach einer Möglichkeit für mich als "normalen Arbeitnehmer", also weder privat versichert noch verbeamtet.

@elephantoot
Oder versteh ich da was falsch?
Du hast aus § 45 SGB V Anspruch ggü. Deinem Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung und die Krankenkasse zahlt Dir dafür 70% vom Lohnausfall...

@felge das war auch meine Vorstellung, aber anscheinend müssen die Kinder dafür gesetzlich versichert sein. Zumindest schreibt die TK dass so auf ihre Homepage und bleibt bei Nachfrage auch dabei: tk.de/firmenkunden/service/fac

Warum das so ist: 🤷‍♂️. Zahle ja brav meinen Teil ein und es gäbe ja auch nicht mehr Geld für die gesetzliche Krankenversicherung, wenn die Kinder dort wären, oder? Eigentlich sogar das Gegenteil, dann würden sie ja auch deren Kosten tragen müssen.

Die TechnikerErweitertes Kinderkrankengeld gilt auch 2023 | Die Techniker - FirmenkundenDas KKG wird bis zum Ablauf des 07.04.2023 erweitert: Eltern können so Zeiten auffangen, in denen sie ihre Kinder zuhause betreuen müssen.

@elephantoot
Wieder was gelernt.
Unbezahlte Freistellung gibt es dann nach § 45 Abs. 5 SGB V, idR. mind. 4 Tage.
Vgl. dazu auch BAG v. 5.8.2014 - 9 AZR 878/12

@felge Danke, guter Hinweis, jetzt weiß ich endlich wo das steht. 😅 Wobei das als Ergebnis irgendwo unbefriedigend ist. Unbezahlte Freistellung wurde mir auch schon angeboten, die fehlende Logik bleibt ja aber.
Ich finde den genannten Paragraphen insofern absurd, dass Elternteil UND Kind gesetzlich versichert sein müssen, damit Anspruch auf das Krankengeld besteht. 🤷‍♂️

@elephantoot
Bin ich voll bei Dir, typisch verwirrend, typisch deutsch. Und so richtig will das auch nach 5x drüber nachdenken keinen Sinn ergeben.