OLG Stuttgart: Datenschutzverletzung und Mitarbeiterexzess
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat sich in seinem Beschluss vom 25.02.2025 (Az. 2 ORbs 16 Ss 336/24) https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001602520 mit dem sog. #Mitarbeiterexzess im #Datenschutzrecht befasst. Es hat festgestellt, dass eine nicht dienstlich veranlasste Datenbankabfrage durch Beschäftigte nicht weisungswidrig, sondern überhaupt nicht nicht dienstlich ist. Sie kann grundsätzlich nicht dem Arbeitgeber zur Last gelegt werden.
Dies gilt auch im Kontext des kirchlichen Datenschutzrechts mit der Besonderheit, dass in diesem Fall für den Mitarbeiter, der seine Befugnisse überschreitet, nicht mehr kirchliches Datenschutzrecht gilt. Er handelt beim Mitarbeiterexzess als "Privatperson", so dass die Datenschutzgrundverordnung Anwendung findet und in einem solchen Fall die staatliche Datenschutzaufsicht zuständig wird. Damit drohen hier auch Bußgelder direkt gegen Privatpersonen. #teamdatenschutz #arbeitnehmerdatenschutz