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Wenn ich durch Arbeit 40.000 Euro im Jahr verdiene und jemand anders durch Arbeit 20.000 und durch Vermögenszinsen nochmal 20.000 drauf bekommt, sollten wir beide gleich viel in die Krankenkasse einzahlen.

@ArneBab nickt zustimmend

Schließlich können auch #Millionäre und #Milliardäre #erwerbslos / #arbeitsunfähig / #pflegebedürftig werden!

@kkarhan @ArneBab
Und natürlich auch unabhängig ihrere Steuerklasse.

Also es sollte keine Unterschiede geben.

Wenn ein gewisses Brutto dransteht soll einfach immer das gleiche Netto rauskommen.

Flipper Finanzdelphin

@schenklklopfer
Das sehe ich anders. Familien (weitgefasst) mit Kind(ern) sollten begünstigt werden.

Wenn ich deinem Vorschlag folge, hätte entweder ich eine massive Entlastung oder mein Vater (Alleinverdiener) eine massive Belastung.
@kkarhan @ArneBab

@finanzdelphin @kkarhan @ArneBab

Dann halt aber auch so Sachen wie Nachbarn, die sich gegenseitig um sich kümmern, oder Lebenspartner, die aus welchen Gründen auch immer kein Ehegattensplitting machen können etc., Ist das alles als Familie drin bin ich bei dir.

Die Jungesellen, die sich alleine eine 4-Zimmer Wohnung gönnen, sollen gerne mehr Steuern bezahlen...

@schenklklopfer dann sollten Finanzeinkünfte vielleicht einfach in die Steuerklasse miteingerechnet werden.

⇒ Damit aufhören, Finanzeinkünfte zu begünstigen.
@finanzdelphin @kkarhan

@ArneBab
Die Steuerklasse beeinflusst bisher ja nur den Steuerabzug vom Lohn. Einfacher wäre es, die Kapitalertragsteuer zu erhöhen und die Abgeltungsteuer zu reformieren/abzuschaffen.
Steuerklasse mit Auswirkung auf die Kapitalertragsteuer wäre sehr umständlich.
Hinweis: ich arbeite seit Jahren in der Steuerberatung
@schenklklopfer @kkarhan

@finanzdelphin @ArneBab @kkarhan
Warum muss das denn alles so furchtbar kompliziert sein?

@schenklklopfer
Es gibt ein Spannungsfeld zwischen gerecht und ungerecht bzw. komplex und einfach.

Die Kombination gerecht und einfach ist oftmals schwierig. Komplex und ungerecht gibt's aber auch.

Dass Parteien unterschiedliche Interessengruppen vertreten, ist nicht immer hilfreich.
@ArneBab @kkarhan

@finanzdelphin @ArneBab @schenklklopfer @kkarhan

Die Steuerklasse definiert den den SteuerVORabzug der Einnkommensteuer(ESt). Das wird alles in der jährlichen Srklärung nachgerechnet und ausgeglichen.

Einfach sämtliche Einkünfte in der ESt zusammenrechnen, keine Unterscheidung mehr zwischenn (in Abgeltungssteuer deutlich bevorzugten) Kapital- und (hochbesteuertenn) Arbeitseinkommen.

Damit KAP erklärt wird, auf Bankseite einfach max. ESt-Satz annehmen (wie bisher bei Abgeltungssteuer).

@vampirdaddy @finanzdelphin @ArneBab @schenklklopfer EXAKT DAS!

@vampirdaddy
Das widerspricht dem, was ich geschrieben habe, nicht. Ja!

Allerdings wäre bei einer Änderung auch darüber nachzudenken, wie man das Teileinkünfteverfahren bzw. das Schachtelprivileg reformiert. Denn es ist davon auszugehen, dass gerade Vermögende Beteiligungen nicht nur im Privatvermögen, sondern im Betriebsvermögen halten.

@ArneBab @schenklklopfer @kkarhan