Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg (RPF):
Wie bereits am 19. Dezember angekündigt, hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) in Abstimmung mit den unteren Verkehrsbehörden der Landratsämter und Städte für 31 Brücken im Regierungsbezirk Freiburg Sicherheitsvorkehrungen vereinbart. Wie das RP mitteilt, werden die dazu notwendigen Maßnahmen in den kommenden Wochen durch eine entsprechende Beschilderung umgesetzt. Ziel ist es, die Bauwerke bis zum vorgesehenen Neubau zu entlasten.
Wie das RP jetzt mitteilt, wird zur Entlastung von 31 Bauwerken jeweils in Abhängigkeit von der Brückenlänge ein Abstandgebot für den Schwerverkehr über 7,5 Tonnen angeordnet. In acht von diesen 31 Fällen gilt es darüber hinaus, den Lkw-Begegnungsverkehr zu unterbinden. Dazu wird die Fahrbahn auf den Brücken eingeengt. Bei drei Brücken werden zusätzlich zum Abstandsgebot und der Einengung auch Tonnagebeschränkungen erforderlich. Der Lkw-Verkehr oberhalb der Grenzwerte wird umgeleitet. Für manche Brücken werden darüber hinaus generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet.
Bei folgenden Brücken im Landkreis Emmendingen wird ein Abstandsgebot für den Schwerverkehr über 7,5 Tonnen angeordnet:
- Brücke im Zuge der B 294 in Fahrtrichtung Freiburg über die B 3 bei Denzlingen, Kreis Emmendingen
- Brücke im Zuge der L 113 über den Leopoldskanal bei Riegel, Kreis Emmendingen
- Brücke im Zuge der L 186 über Rheintalbahn bei Kollmarsreute, Kreis Emmendingen
- Brücke im Zuge der K 5103 über die B 294 bei Denzlingen, Kreis Emmendingen
Bei folgenden Brückenim Landkreis Emmendingen wird zusätzlich zum Abstandsgebot die Fahrbahn eingeengt:
- Brücke im Zuge der L 110 über die Elz bei Sexau, Kreis Emmendingen (zusätzlich Tempo 50)
- Brücke im Zuge der L 173 über die Wilde Gutach bei Obersimonswald, Kreis Emmendingen
- Brücke im Zuge der L 186 über die Elz bei Buchholz, Kreis Emmendingen (zusätzlich Tempo 50)
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