@tagesschau Frau #Esken- was sagen hierzu? Achtung #Kriegsrecht auch bei uns, der #BGH bestätigt es: "„Ein unabdingbarer Grundsatz der einschränkungslosen Aufrechterhaltung des Kriegsdienstverweigerungsrechts auch im Verteidigungsfall lässt sich ihr (der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung; M.S.) bereits auf nationaler Ebene nicht entnehmen.“ https://www.friedenskooperative.de/aktuelles/bundesgerichtshof-greift-das-grundrecht-auf-kdv-an